In Deutschland werden Abfälle, in denen Asbest enthalten ist, als gefährlicher Abfall eingestuft. Diese Abfälle sind entsprechend der Richtlinie der Europäischen Union zu kennzeichnen und mit Nachweisen im Begleitscheinverfahren zu entsorgen. Die Kennzeichnung erfolgt nach der Abfallverzeichnis-Verordnung mit einem sogenannten AVV-Schlüssel.
Die AVV benennt nachfolgende Abfallgruppen in Verbindung mit Asbest:
- 06 07 01* Asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
- 06 13 04* Abfälle aus der Asbestverarbeitung
- 10 13 09* Asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
- 16 01 11* Asbesthaltige Bremsbeläge
- 16 02 12* Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
- 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält
- 17 06 05* Asbesthaltige Baustoffe
Es gibt die verschiedensten Ansätze zur Verwertung von Asbest, hier eine kleine Auswahl:
- Mechanische Zerkleinerungsverfahren
Die Fasern werden dabei soweit verkleinert, dass sie ungefährlich werden. Jedoch funktioniert das nur mit reinem Asbest. Bei inhomogenen Gemischen versagten die Mühlen.
- Tempern
Die Asbestfaser wird das Kristallwasser entzogen. Dadurch soll sie in unschädliche Minerale umgewandelt werden. Sodann lassen sich die – dann harmlosen – Fasern durch mechanische Zerkleinerung leicht zerstören. Die Wirksamkeit dieses Verfahrens konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.
- Chemische Verfahren
Diese Verfahren basieren auf der Anwendung vom Fluorid- Säuren. Auch hier lagen die Probleme wie bei anderen Verfahren in der Inhomogenität des asbesthaltigen Abfalls.
- Einbindungsverfahren,
Dabei wird der Abfall komplett in Zement oder andere Bindemittel einarbeitet, in Fässer gossen und die Fässer dann vorzugsweise unter Tage deponiert. Diese Verfahren haben den Vorteil, dass sie schnell zur Verfügung stehen. Leider wird der Asbest dadurch nicht vernichtet, und billig ist auch diese Variante nicht, aber es ist ein übliches Verfahren bei der Entsorgung von schwach gebundenem Asbest.
Weil sich kein Verwertungsverfahren so richtig als optimal und technisch durchführbar herausgestellte, erfolgt die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle derzeit nur über DK I-, II- oder III-Deponien.
Dort angekommen werden die in „Big Bags“ verpackten asbesthaltigen Abfälle abgelagert und mit mineralischem Material abgedeckt, damit keine Faserfreisetzung mehr möglich ist.